1ARATGEBERRECHT informiert: Nordrhein-Westfälisches Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet
(openPR) - Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 25.10.2006 das Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) (Drs. 14/2063) mit Änderungen verabschiedet. Durch das Gesetz werden die 14 staatlichen Universitäten und die 12 staatlichen Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen ab 01.01.2007 als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt. Sie sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr. Das Ministerium hat nur noch die Rechtsaufsicht, nicht mehr die Fachaufsicht.
Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart erklärte, mit dem Hochschulfreiheitsgesetz werde den Hochschulen ein Höchstmaß an Gestaltungs- und Entfaltungsfreiheit gegeben. Die Hochschulen würden schneller, beweglicher und besser. Ihre Leitungen würden professioneller agieren können, ihre Mitarbeiter würden sich stärker mit ihrer Hochschule identifizieren können, und die Studierenden würden von dem Qualitätssprung profitieren, den das neue Hochschulrecht ermöglicht.
Die Hochschulen erhalten ab 2007 weitreichende Kompetenzen für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen. So werden sie etwa künftig Arbeitgeber bzw. Dienstherr ihres Personals. Die Beschäftigten behalten dabei ihre bisherigen Rechte und Pflichten in vollem Umfang, die Tarifverträge bleiben gültig. Auch bei den Finanzen bekommen die Hochschulen weitgehende Handlungsfreiheit. Sie werden künftig über Zuschüsse finanziert und können dann frei wirtschaften, Geld ansparen oder Investitionen über Kredite vorfinanzieren. Die Hochschulen würden auf diesem Weg nicht zu Unternehmen. Aber sie würden unternehmerischer geführt, sagte Pinkwart abschließend.
Das Gesetz in seiner verabschiedeten Fassung entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten, die Sie im Internetangebot des Parlamentsspiegels finden:
Ursprünglicher Gesetzentwurf der Landesregierung: Drs. 14/2063 (PDF)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Drs. 14/2737 (PDF)
Quelle: Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Pressemitteilung vom 25.10.2006
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